Studieren mit Beeinträchtigung

Für alle Studierenden und Studieninteressierten mit Beeinträchtigungen bieten wir im Rahmen der Sozialberatung und psychologischen Beratung Hilfe und Unterstützung an und arbeiten eng mit den Hochschulen zusammen. Auch stehen an den Standorten Chemnitz und Zwickau geeignete Wohnheimzimmer zur Verfügung.

eine Frau (Beraterin) und eine Frau im Rollstuhl sitzen sich gegenüber an einem Schreibtisch

Studierende können unterschiedliche gesundheitliche Beeinträchtigungen haben, sichtbare wie nicht sichtbare. Zu diesen Beeinträchtigungen gehören z. B.:

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Bildung ist in Deutschland gesetzlich unter anderem im Grundgesetz (Artikel 3 und Artikel 20), im Hochschulrahmengesetz (§2 Abs. 4), der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, den jeweiligen Landeshochschulgesetzen und Prüfungsordnungen verankert.

Deine Fragen und Anliegen:

  1. Wie kann ich meinen Studienalltag organisieren und wo finde ich dafür Unterstützung?

  2. Wer ist Ansprechpartner für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs?

  3. Welche finanzielle Unterstützung gibt es für mich?

Wo finde ich weitere Unterstützung und Angebote?

Für alle Studierenden und Studieninteressierten mit Beeinträchtigungen bietet das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau im Rahmen der Sozialberatung und psychologischen Beratung Hilfe und Unterstützung an und arbeitet eng mit den Hochschulen zusammen. Außerdem stehen an den Standorten Chemnitz und Zwickau geeignete Wohnheimzimmer zur Verfügung. Auch Lehrende können sich für Informationen an die Beratungsstellen wenden.

Die TU Chemnitz bietet eine Beratung von Studierenden und Studieninteressierten mit Behinderung an. Für die Studierenden der WH Zwickau gibt es Informationen und Unterstützung durch den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studierendenwerk bietet umfassende Informationen sowie Beratung zum Studieren mit Behinderung. (Handbuch "Studium und Behinderung").