Herzlich Willkommen im Studium und beim Studentenwerk Chemnitz-Zwickau!
Damit dir der Einstieg ins Studium leichter fällt, haben wir hier typische Fragen für dich zusammengestellt. Falls du noch Fragen zum studentischen Alttag haben solltest, zögere nicht uns zu kontaktieren.
Alle Studierenden müssen einen ausreichenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bei der Immatrikulation nachweisen.
Auch internationale Studierende, welche an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, sind versicherungspflichtig. Da dies ein umfangreiches Thema ist, haben wir ein Informationsblatt angefertigt.
Bis zum 25. Lebensjahr können sich immatrikulierte Studierende bei einem in Deutschland gesetzlich versicherten Elternteil beitragsfrei mitversichern. Die Familienversicherung ist auch beim berufstätigen, gesetzlich versicherten Ehepartner möglich, wobei hier die Altersgrenze keine Rolle spielt. Bitte beachte die Einkommensgrenze von monatlich 565 € oder bei einer geringfügigen Beschäftigung von monatlich 603 €. Unterhaltszahlungen der Eltern bzw. des Sozialamtes und BAföG-Zahlungen werden dabei nicht mit angerechnet.
Studierende, die älter als 24 Jahre sind, können wählen, ob sie Beiträge zur studentischen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zahlen wollen. Hier lohnt es sich, die Beitragshöhe und die angebotenen Leistungen miteinander ausführlich zu vergleichen.
Gesetzliche Krankenkassen haben den Vorteil, dass sie die gesetzlich vorgeschriebene Grundversorgung abdecken. Die günstige studentische Versicherung besteht bis einen Monat nach Ablauf des letzten Studiensemesters oder bis zur Exmatrikulation im laufenden Semester, maximal jedoch bis zum Ende des 30. Lebensjahres (außer in Ausnahmefällen). Wer danach aus der studentischen Krankenversicherung ausscheidet, aber weiterhin studiert, kann sich in der Regel bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig weiter versichern. Eine Übersicht bundesweiter gesetzlicher Krankenkassen findest du online.
Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, muss innerhalb der ersten drei Monate des Studiums (bzw. drei Monate nach Ende der Familienversicherung oder der gesetzlichen studentischen Versicherung) eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Diese gilt für das gesamte Studium und sollte deswegen gut überlegt sein. Zu beachten ist: Wer über seine Eltern privat versichert ist, muss sich nach Überschreiten der Altersgrenze (25. Geburtstag) eigenständig privat versichern. Da jede private Krankenversicherung ein eigenes Leistungsspektrum bietet, sollte unbedingt ein detaillierter Preis-Leistungs-Vergleich erfolgen, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird. Eine Auflistung der privaten Krankenkassen Deutschlands findest du online.
Als Unterstützung und Entscheidungshilfe empfehlen wir weitergehende Informationen einzuholen, z.B. auf den Webseiten vom Deutschen Studierendenwerk, unserem Infoblatt zur Krankenversicherung oder der Homepage von Studis Online.
Das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau bietet ca. 2750 Zimmer in 15 Wohnanlagen in den Hochschulstandorten Chemnitz, Zwickau und Schneeberg für Studierende an. Informationen zu unseren Wohnheimen und die Online-Bewerbung auf einen Wohnheimplatz findest du auf der Seite unserer Wohnraumabteilung.
Alternativ kannst du dir auch auf eigene Faust eine Wohnung oder ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG) suchen. Die Sozialberaterinnen unterstützen dich gern.
Hier ein paar allgemeine Tipps für die Wohnungssuche:
Beginne früh genug mit der Zimmersuche. Die Wohnheimplatzvergabe erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs der Bewerbung.
In einer WG zu wohnen, spart nicht nur Geld. Es ist auch eine gute Möglichkeit, Freundschaften zu schließen.
Erkundige dich, ob das Zimmer möbliert oder unmöbliert ist.
Üblicherweise werden vom Vermieter kein Bettzeug, Handtücher, ö.ä. aus hygienischen Gründen zur Verfügung gestellt.
Reise möglichst nicht am Wochenende oder spät nachts an. Wenn keine andere Möglichkeit besteht, informiere bitte dein Studierendenwerk/Vermieter früh genug, damit eine Schlüsselübergabe organisiert werden kann.
Lege für private Wohnungen Geld für die jährliche Nebenkostenabrechnung zurück.
Ja. Jeder, der eine Wohnung oder ein Zimmer in Chemnitz, Zwickau oder Schneeberg bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen persönlich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Auch über Umzüge innerhalb der Stadt muss die Meldebehörde umgehend informiert werden (Bundesmeldegesetz §17).
Ausführliche Hinweise zur An-/Um-/Abmeldung, notwendige Unterlagen sowie die zuständige Behörden findest du auf den Internetseiten der Stadt Chemnitz, der Stadt Zwickau und der Stadt Schneeberg.
In Zwickau gibt es die Zweitwohnungsteuer (noch) nicht. Im Jahr 2006 wurde sie in Chemnitz eingeführt. Studierende sind davon nicht ausgenommen.
Die Zweitwohnungsteuer beträgt 20 % der Jahresnettokaltmiete. In Chemnitz wird steuerpflichtig, wer Mieter einer Wohnung ist. Wer seinen Hauptwohnsitz bei den Eltern hat, dort nur ein Zimmer ("Kinderzimmer") bewohnt und über dieses auch nicht frei verfügen kann, wird nicht steuerpflichtig für den Nebenwohnsitz in Chemnitz. Ebenso entfällt die Steuer für die Mieter mit einem Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt, die am Chemnitzer Nebenwohnsitz nur ein "Zimmer" bewohnen.
Jeder, der sich in Chemnitz mit einem Nebenwohnsitz neu anmeldet, wird von der Stadt angeschrieben. Dem Schreiben ist eine Zweitwohnungsteuer-Erklärung beigefügt, die in jedem Fall ausgefüllt und an das Kassen- und Steueramt geschickt werden muss. Dies gilt auch dann, wenn gemäß Zweitwohnungsteuersatzung ein Befreiungstatbestand vorliegt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Chemnitz.
Seit 2013 muss grundsätzlich für jede Wohnung Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Dabei ist es unerheblich, ob Empfangsgeräte (TV, Radio, etc.) im Haushalt vorhanden sind bzw. genutzt werden. Die Gebühr beträgt 18,36 Euro pro Monat
Wenn du BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhältst, kannst du dich von der Rundfunkbeitragspflicht auf Antrag befreien lassen. Dazu muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden und die Bescheinigung "Rundfunkbeitragsbefreiung", die du zusammen mit deinem BAföG-Bescheid erhalten hast, beigelegt werden. Befreiungsanträge sind rückwirkend für bis zu drei Jahre möglich. Die Befreiung gilt nicht für andere Mitbewohner, außer es handelt sich um Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner.
Wenn du zu Hause wohnst, zahlen deine Eltern den Beitrag.
Für alle anderen Studierenden, auch aus dem Ausland, gilt: Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Als Wohnung gilt jede baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist (Vorhandensein von Bad bzw. Küche ist irrelevant) und durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen – also nicht durch einen anderen Wohnraum – betreten werden kann.
Wohnen mehrere Personen in einer WG, muss nur einmal der Rundfunkbeitrag für den entsprechenden Haushalt entrichtet werden. Hierfür muss sich eine volljährige Person anmelden. Die anderen Mitbewohner sollten sich offiziell unter der Beitragsnummer des Zahlenden abmelden.
Für Zimmer in Studierendenwohnheimen, die von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen, ist der Rundfunkbeitrag zu zahlen. Sie gelten als Wohnung – egal, ob sie über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügen. Wenn mehrere Zimmer durch eine eigene Wohnungstür von einem allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt sind und wie eine WG gestaltet sind, muss nur eine Person zum Rundfunkbeitrag angemeldet sein und die WG kann sich den Beitrag teilen.
Unter bestimmten Umständen kann man auch eine Ermäßigung, z.B. aufgrund von Behinderung, vom Rundfunkbeitrag erhalten.
Weitere Informationen und alle Antragsformulare findest du auf der offiziellen Seite des Rundfunkbeitrages.
Bei Fragen kannst du dich gern an den Beitragsservice, die Sozialberatung des Studentenwerks oder an den StuRa Chemnitz und StuRa Zwickau wenden.
Gerade wenn man an einem neuen Ort beginnt zu studieren, kann man sich zu Beginn schnell einsam oder verloren fühlen. Aber gerade zum Semesterbeginn ist es relativ einfach neue Kontakte zu knüpfen. Denn gerade jetzt sind viele neue Leute an der Hochschule und ebenfalls auf der Suche nach neuen Bekanntschaften. Deswegen macht es Sinn sich zu Semesterbeginn nicht nur um organisatorische und akademische Dinge zu kümmern, sondern auch ein wenig Zeit zu investieren, um Kontakte zu knüpfen und sich einen Überblick über die Kulturszene zu verschaffen.
Um in Kontakt zu kommen, gibt es an den Hochschulen ein große Vielfalt von Möglichkeiten. Vom Hochschulsport, über Studiclubs bis hin zu studentischen Initiativen können sich hier alle nach Interessenlage und Charakter das passende Angebot für sich aussuchen.
Und falls du dann Lust bekommen solltest selbst ein Event auf die Beine zu stellen, ist es gut zu wissen, dass das Studentenwerk dir mit der Kulturförderung bei der Planung und auch Finanzierung für studentische Events bzw. Sport- und Kulturgruppen Unterstützung anbieten kann.
Gibt’s in unseren Mensen und Cafeterien direkt am Campus! Egal ob süß oder herzhaft, vegetarisch oder mit Fleisch … hier ist für jeden etwas dabei. Und das auch noch zu attraktiven studentischen Preisen!
Bevor es losgehen kann, benötigst du eine Karte für unsere hochschulgastronomischen Einrichtungen.
Und ganz nebenbei ist die Mensa der ideale Ort, um neue Leute kennenzulernen. Also schau vorbei!
Gesetzliche Unfallversicherung für Studierende
Bei allen Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Studium stehen, sind Studierende durch den Freistaat Sachsen gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für Unfälle auf dem Weg zum und vom Studienort sowie für Veranstaltungen des Hochschulsports. Der Unfallversicherungsträger ist die Unfallkasse Sachsen, Postfach 42, 01651 Meißen.
Zur Inanspruchnahme der Versicherung müssen Unfälle umgehend im Dekanat der jeweiligen Fakultät gemeldet werden.
Zusätzlich müssen Unfälle von Studierenden bei folgenden Stellen gemeldet werden: TU Chemnitz bzw. WH Zwickau
Freizeitunfallversicherung des Studentenwerks
Bei Spiel und Sport in der Freizeit kann auch mal ein Unfall passieren. Aus diesem Grund hat das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau für alle Immatrikulierten der TU Chemnitz, der WH Zwickau und der DHSN (Breitenbrunn, Glauchau, Plauen) eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Der Versicherungsschutz umfasst alle Unfälle während der Freizeit, bei Praktika und prüfungsvorbereitenden Tätigkeiten für das Studium außerhalb der Hochschule. Mitversichert sind auch Unfälle bei der Betätigung in einem Beruf oder Gewerbe – auch als Werkstudent –, für die nach dem SGB VII die zuständige Berufsgenossenschaft einzutreten hat, sofern diese Tätigkeit zum Studium gehört. Er gilt weltweit und rund um die Uhr.
Ausgenommen sind Praktika und Beschäftigungen, die nicht mit dem Studium im Zusammenhang stehen - also freiwillige Praktika und Beschäftigungen, die laut Studien- und Prüfungsordnung nicht vorgesehen sind. Ebenfalls aus dem Versicherungsschutz ausgenommen ist das Schreiben der Abschlussarbeit in einem Unternehmen OHNE Integrierung in allgemeine Arbeitsabläufe.
Solltest du einen Unfall erleiden und diese Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen müssen, dann ziehe bitte in jedem Fall einen Arzt hinzu und wende dich unverzüglich an unsere Sozialberatungsstellen.
Beide Versicherungen bieten bereits einen gewissen Versicherungsschutz. Dennoch ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ggf. zu empfehlen, da diese besser auf die individuellen Lebensumstände abgestimmt und mit höheren Deckungssummen abgeschlossen werden kann.
Haftpflichtversicherung
Das Handy eines Freundes ist einem versehentlich aus der Hand gefallen und ist nun beschädigt. Beim Kochen im Wohnheimzimmer ist das Essen angebrannt und hat einen Feuerwehreinsatz verursacht. Schnell ist unbeabsichtigt eine Person oder eine Sache ge- oder beschädigt. Deshalb solltest du unbedingt eine Haftpflichtversicherung haben, die für den Schaden aufkommen kann. Ledige deutsche Studierende sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr in der Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert. Bitte erkundige dich bei deiner Versicherung, ob das der Fall ist, und schließe ansonsten eine eigene Haftpflichtversicherung ab.
Hausratversicherung
Der Abschluss einer Hausratversicherung ist empfehlenswert, wenn die Wiederbeschaffung des Hausrats bei einem Totalverlust so teuer ist, dass die finanziellen Mittel hierfür nicht ohne Weiteres aufgebracht werden können. In manchen Fällen sind Studierende, wenn diese über keinen eigenen Hausstand verfügen, noch über die elterliche Hausratversicherung mitversichert. Dies solltest du aber in Rücksprache mit der elterlichen Versicherung überprüfen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn du berufsunfähig werden solltest, bevor du angefangen hast zu arbeiten bzw. etwas in die Rentenkasse einzuzahlen, kannst du von der gesetzlichen Rentenkasse im Falle einer Berufsunfähigkeit kein bzw. nur wenig Geld erwarten und solltest deshalb, falls möglich, privat vorsorgen.
Weitere Versicherungen
Es gibt eine Vielzahl weiterer Versicherungsarten. Ob diese im Einzelfall notwendig oder sinnvoll sind, hängt von den jeweiligen Lebensumständen ab. So sind zum Beispiel Kfz-Haftpflicht- und (Teil-)Kaskoversicherung unumgänglich für alle Personen, die ein Auto besitzen. Auslandsreisekrankenversicherung, Tierhalterhaftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung können je nach Bedarf ratsam sein. Vor Vertragsabschluss solltest du auf jeden Fall die Angebote verschiedener Versicherungen vergleichen, dich ausführlich beraten lassen und vor allem auf die Versicherungsbedingungen achten. Unabhängige Beratung gegen ein geringes Entgelt bietet der Verbraucherschutz Sachsen an.