Junge Studienanfänger aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug können beim erstmaligen Besuch einer Hochschule einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.000 € zur Finanzierung von Aufwendungen erhalten, die typischerweise mit dem Studienstart in Verbindung stehen (beispielsweise IT-Ausstattung, Lehr- und Lernmaterialien, aber auch Mietkaution und Umzugskosten). Damit sollen finanzielle Studienstarthürden abgebaut werden.
Voraussetzung ist, dass du beim Studienbeginn das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast und im Vormonat des Studienbeginns eine Sozialleistungen bezogen hast oder Teil einer entsprechenden Bedarfsgemeinschaft warst.
Studienstarthilfe – wie auch die BAföG-Leistungen generell – kann nur im Rahmen einer Vollzeitausbildung gewährt werden und auch nur, wenn du dich aktuell das erste Mal an einer Hochschule einschreibst. Der Bezug der Studienstarthilfe ist dabei aber auch für eine Ausbildung an einer ausländischen Hochschule möglich. Der Antrag auf Studienstarthilfe ist außerdem unabhängig davon, ob ein Antrag auf BAföG (zeitgleich) gestellt wird oder überhaupt später ein Anspruch auf BAföG-Leistungen besteht.
Die Beantragung der Studienstarthilfe erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal "BAföG Digital“. Der Antrag auf Studienstarthilfe kann bis zum Ende des Monats, der auf den Ausbildungsbeginn folgt, gestellt werden.
Weitere Hinweise zur Studienstarthilfe findest du ebenfalls im Portal "BAföG Digital".
Bei Fragen oder Problemen bei der Antragstellung wende dich bitte an deinen zuständigen Bearbeiter bzw. deine zuständige Bearbeiterin.
So nutzt du BAföG-Digital auch ohne Online-Ausweis.