Die Lebensunterhaltskosten während eines Studiums sind sehr individuell und abhängig von der persönlichen Lebensweise. Insgesamt belaufen sich die durchschnittlichen Kosten für das Leben als Studierende ohne Kinder und mit eigener Wohnung auf circa 800 bis 1.000 Euro pro Monat.
Aktuelle Stellenangebote für Nebenjobs kannst du zum Beispiel in den Jobbörsen des Career Service der TU Chemnitz und der WH Zwickau finden. Grundsätzlich ist der Career Service die beste Anlaufstelle für die Nebenjobsuche und Beratung für den späteren Berufseinstieg.
Für Studierende gilt in der Regel der "Werkstudentenstatus". Das bedeutet, dass Beschäftigungen bis zu 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit (unabhängig vom Einkommen) beitragsfrei zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung ausgeübt werden können. Lediglich die Rentenversicherungsbeiträge müssen gezahlt werden. Diese wöchentliche Arbeitszeit kann während der Semesterferien in der vorlesungsfreien Zeit überschritten werden, ohne dass Studierende den Werkstudentenstatus verlieren - allerdings nur für maximal 26 Wochen pro Zeitjahr. Der Werkstudentenstatus gilt nicht im Urlaubssemester.
Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen werden keine Sozialversicherungsabgaben fällig, außer zur Rentenversicherung. Von der Zahlung der Rentenversicherung kannst du dich auf Antrag befreien lassen.
Von vornherein auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristete "kurzfristige Beschäftigungen", welche nicht berufsmäßig ausgeübt werden, erfordern keine Sozialversicherungsabgaben vom Arbeitnehmenden.
Studierende sind einkommensteuerpflichtig. Wenn ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt, können sie die gezahlte Einkommenssteuer über die Einkommenssteuererklärung im Folgejahr zurück erhalten.
BAföG-EmpfängerInnen dürfen im jeweiligen BAföG-Bewilligungszeitraum (12 Monate) die aktuell geltende Einkommensgrenze (2026: 603€) nicht überschreiten. Dies würde zu einer Kürzung des monatlichen BAföG-Betrags führen. Bei Fragen hierzu wende dich an deine BAföG-Sachbearbeitung.
Bitte beachte, dass sich aufgrund der Erwerbstätigkeit dein Krankenkassenstatus ändern kann. Es ist zu empfehlen, sich vor einem neuen Jobantritt von deiner Krankenkasse beraten zu lassen.
Ausführliche Informationen zum Jobben im Studium findest du unter anderem auf den Internetseiten des Deutschen Studentenwerkes, dem dazugehörigem Flyer "Jobben" und der DGB-Jugend.
Hier noch ein paar allgemeine Tipps für die erfolgreiche Jobsuche:
- Achte auf Sorgfalt bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen. Diese hinterlassen einen ersten wichtigen Eindruck bei ihrem potenziellen neuen Arbeitgeber.
- Eine Bewerbung sollte in der Regel aus einem Anschreiben, einem tabellarischen Lebenslauf und relevante Zeugnisse oder Praktikumsnachweise (ggf. auch Deckblatt oder Arbeitsproben) bestehen.
- Lies die Stellenausschreibung aufmerksam und achte auf die Bewerbungsfristen.
- Füge bei elektronischen Bewerbungen alle Unterlagen zu einer PDF-Datei zusammen und achte auf die Dateigröße.
- Ein professionelles Anschreiben sollte maximal eine DIN A4-Seite lang sein und erläutern, was deine Motivation ist, diesen Nebenjob aufzunehmen. Bitte hier keinesfalls mit Geldsorgen argumentieren oder um den Job betteln.
- Durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist das Bewerbungsfoto heute nur noch auf freiwilliger Basis beizufügen. Es wird von vielen Personalabteilungen aber immer noch gerne gesehen (besonders in Jobs mit Kundenkontakt).
- Achte auf die Seriosität von Stellenanzeigen! Leider gibt es heutzutage immer wieder dubiose Jobangebote, welche nicht existierende, betrügerische und strafrechtlich relevante „Jobs“ ausschreiben. Bitte beachte, dass sogenannte Finanz-, Waren- oder Paketagenten keine real existierenden Arbeitsverhältnisse darstellen! Weitere Informationen hierzu findest du z.B. auf den Webseiten der Berliner Polizei.
Stipendien sind ideal zur Finanzierung des Studiums, denn sie müssen nicht zurückgezahlt werden. Eine Bewerbung lohnt sich auch ohne Einser-Durchschnitt, denn viele Stiftungen vergeben Stipendien auch nach Kriterien wie gesellschaftliches Engagement, Studienfach, Geburtsort, Herkunft oder Beruf der Eltern.
Eine Vielzahl an Organisationen in Deutschland fördert Studierende im Rahmen von Stipendien, zum Beispiel Begabtenförderungswerke, wie z.B. den parteinahen Stiftungen oder der Studienstiftung des deutschen Volkes, kirchliche und private Stiftungen sowie Wirtschaftsverbände oder einzelne Firmen. Die Auswahlkriterien unterscheiden sich zwischen den verschiedenen Stiftungen ebenso sehr wie die Art und die Höhe der Förderung.
Angebote an der TU Chemnitz:
Deutschlandstipendium an der TU Chemnitz
aktuelle Ausschreibungen der TU Chemnitz
Angebote an der WH Zwickau:
Deutschlandstipendium an der WH Zwickau
Die WH Zwickau bietet Informationen zu den größten Stipendienprogrammen und den WHZ Firmenstipendien.
Empfehlenswerte Suchmaschinen:
Stiftung der Deutschen Wirtschaft-Stipendienkompass und ihr Stipendium-O-Mat
Datenbank des Bundesverbandes deutscher Stiftungen
Organisation e-fellows.net
Stifterverband der deutschen Wissenschaft
Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene
Suchmaschine MyStipendium
Informationen für internationale Studierende findest du beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), beim Internationalen Universitätszentrum der TU Chemnitz sowie beim International Office der WH Zwickau.
Viele Banken bieten in Deutschland Studienkredite an. Dabei sind deutliche Unterschiede bei den Kosten, der Risikobegrenzung, beim Finanzierungsvolumen, bei der Finanzierung von Auslandssemestern oder der allgemeinen Flexibilität festzustellen.
Welches Angebot unter dem Strich das beste ist, lässt sich für niemanden pauschal beantworten. Entsprechend der jeweiligen Lebens- und Studiensituation muss jeder für sich die optimale Lösung finden.
Dabei helfen die jährlichen Vergleichstests, die das CHE (Centrum für Hochschulentwicklung) veröffentlicht. Der CHE-Studienkredit-Test bietet konkrete Hilfestellung für die Entscheidung, ob zur Finanzierung von Lebenshaltungskosten und/oder Studienbeiträgen ein Kredit notwendig ist und wenn ja, welcher in Frage kommen könnte.
Bevor du einen Kreditvertrag unterschreibst, empfehlen wir dir, dich umfassend beraten zu lassen. Für eine Orientierungshilfe stehen unsere Sozialberaterinnen gern zur Verfügung.
Ein Unterhaltsanspruch besteht immer dann, wenn ein Kind außerstande ist, sich selbst finanziell zu unterhalten. Das bedeutet, grundsätzlich haben unverheiratete Kinder gegenüber ihren Eltern entsprechend dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auch nach Eintritt der Volljährigkeit Anspruch auf Unterhalt für eine erste angemessene Ausbildung bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss (konsekutiver Master-Abschluss inbegriffen). Die Studierenden müssen grundsätzlich zügig und zielorientiert studieren, um die Kosten für die Eltern möglichst gering und kalkulierbar zu halten.
Der Bedarf eines Studierenden wird im Regelsatz der Düsseldorfer Tabelle vom Oberlandesgericht Düsseldorf festgesetzt. Eltern können Unterhalt auch in Form von Unterkunft und Nahrungsmitteln zur Verfügung stellen. Das kann auf Antrag des Kindes durch ein Gericht geändert werden. Zusätzlich besteht beim Studierenden der Anspruch auf Deckung der Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung. Eigene Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, Erspartem oder Erbe mindern die Unterhaltspflicht der Eltern.
Wenn Eltern aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht leistungsfähig sind, tritt der Staat mit den Leistungen nach dem BAföG in die Finanzierung des Studiums ein.
Wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen und dadurch die Ausbildung gefährdet ist, kann beim BAföG-Amt ein Antrag auf Vorausleistung gestellt werden.
Studierende der TU Chemnitz, der WH Zwickau und der Dualen Hochschule (Breitenbrunn, Glauchau und Plauen) können auf Antrag ein Darlehen des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau erhalten, wenn sie unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, keine anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten haben und die Fortführung des Studiums bzw. der Studienabschluss aufgrund der finanziellen Lage gefährdet sind.
Das Darlehen ist zinslos und auf maximal 500 Euro monatlich begrenzt. Für kurzfristige Darlehen (max. 3 Monate) gilt ein Höchstbetrag von insgesamt 1.500 Euro, mittelfristige Darlehen (max. 6 Monate) werden bis zu einer Gesamtsumme von 3.000 Euro gewährt. Darüber hinaus gibt es das Semesterbeitrags-Darlehen, welches für die Finanzierung des Semesterbeitrags gezahlt werden kann.
Das Darlehen muss in der Regel durch Sicherheiten gedeckt werden, d.h. entweder muss ein Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG) bestehen oder ein Bürge für die Rückzahlung des Darlehens gestellt werden.
Weitere Informationen kannst du der Sozialleistungsordnung des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau entnehmen. Für eine persönliche Beratung wende dich bitte an die Abteilung Studienfinanzierung oder an die Sozialberatungsstelle des Studentenwerkes.
Darlehensanträge sind persönlich in der Abteilung Studienfinanzierung einzureichen. Bitte vereinbare dazu einen Gesprächstermin im Sekretariat Chemnitz unter Tel. 0371 5628-450 oder Zwickau unter Tel. 0375 2710-116 (auch für DHSN).
Für immatrikulierte Studierende ist es in der Regel nicht möglich, Bürgergeld in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch, wenn BAföG z.B. aufgrund von Fachrichtungswechsel, Überschreitung der Altersgrenze oder Überschreitung der Höchstförderdauer weggefallen ist.
Ein Bezug von Bürgergeld ist unter Umständen möglich für:
Kinder von Studierenden
Härtefälle oder Übergänge als Darlehen (bis zur ersten BAföG-Zahlung oder zwischen dem Ende des Bachelors und dem Beginn des Masters)
Urlaubssemester ohne Prüfungsleistungen
ein Teilzeitstudium
im Haushalt der Eltern lebende Studierende
Mehrbedarf z.B. aufgrund von Krankheit/Behinderung, Schwangerschaft und für Alleinerziehende
oder einmalige Leistungen für Schwangere/Studierende mit Kind
Weitere umfangreiche Informationen zum Bürgergeld findest du in folgender Infobroschüre.
Studierende, denen BAföG dem Grunde nach nicht zusteht oder denen BAföG-Leistungen ausschließlich als Darlehen gewährt werden, können von der Wohngeldstelle ihrer Stadt einen Zuschuss zu ihren Mietkosten (= "Wohngeld") erhalten.
Das ist z.B. der Fall, wenn:
die Altersgrenze oder die Förderungshöchstdauer für BAföG überschritten sind
die erforderlichen Leistungsnachweise für BAföG nicht erbracht wurden
ein Urlaubssemester eingelegt wurde
ein Studium nur in Teilzeit betrieben wird
es sich um ein Zweitstudium handelt
ggf. Kinder von Studierenden
Nicht dazu gehört: die Ablehnung eines BAföG-Antrages aufgrund zu hohen Einkommens oder Vermögens.
Bedingungen für den Wohngeldanspruch sind, dass der/die Studierende seinen/ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in der jeweiligen Stadt hat und dort einen eigenen Hausstand führt, der den Lebensmittelpunkt bildet. Außerdem muss ein ausreichendes Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes vorhanden sein. Dem Wohngeldantrag muss ein ablehnender BAföG-Bescheid beigelegt werden. Daher empfiehlt es sich, sich immer zuerst im BAföG-Amt beraten zu lassen.
Nur ein kleiner Anteil internationaler Studierender kann Wohngeld beantragen. Internationale Studierende, die einen Aufenthaltstitel für das Studium gemäß §16b AufenthG haben, sollten nicht ohne vorherige Beratung Wohngeld beantragen, da hierdurch ihr Aufenthaltstitel gefährdet sein könnte (Nachweis gesicherter Lebensunterhalt).
Weitere Informationen zum Wohngeld findest du in der Broschüre des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Des Weiteren bietet der Wohngeldrechner einen ersten Überblick, ob du eventuell Anspruch auf Wohngeld hast. Bitte beachte aber, dass nur die zuständige Wohngeldbehörde verbindlich deinen Wohngeldanspruch berechnen kann.
Auf den Internetseiten der Städte Chemnitz und Zwickau findest du ebenfalls nützliche Informationen rund um die Beantragung von Wohngeld, Antragsformulare sowie einen Wohngeldrechner.
Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, kann bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse beanspruchen. Pro Kind beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich (Stand: 2026).
Mit Volljährigkeit des Kindes muss ein schriftlicher Kindergeldantrag gestellt werden, in dem die Ausbildung/das Studium als Berücksichtigungsgrund genannt wird. Der Familienkasse müssen Beginn und Ende der Ausbildung angezeigt und jedes Semester die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden. Bitte beachte, dass Urlaubssemester Einfluss auf die Bewilligung des Kindergeldes haben.
Der Anspruch auf Kindergeld für Kinder in Ausbildung endet mit Vollendung des 25. Lebensjahres (außer in Ausnahmefällen).
Bei Fragen kannst du dich gern an die Sozialberatung des Studentenwerks oder an deine zuständige Familienkasse wenden.
Unter bestimmten Bedingungen können Fern- oder Weiterbildungsstudierende sowie Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden oder vor Semesterstart exmatrikuliert werden, vom Studentenwerk einen Teil ihres Semesterbeitrages erlassen bekommen. Im Einzelnen sind die Bedingungen hierfür in der Beitragsordnung des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau geregelt. Für einen Antrag auf Beitragsrückerstattung/Befreiung gemäß unserer Beitragsordnung verwende bitte je nach Deiner Hochschulzugehörigkeit das entsprechende Formular:
Rückerstattung Semesterbeitrag TUC
Rückerstattung Semesterbeitrag/Semesterticket WHZ
Rückerstattung Semesterbeitrag Duale Hochschulen Sachsen
TU Chemnitz und DHSN (Plauen, Breitenbrunn und Glauchau)
Frau Littmann
Thüringer Weg 3, Zimmer 216
09126 Chemnitz
Tel.: 0371 5628-719
E-Mail: beitrag-chemnitz@swcz.de
Persönliche Sprechzeit:
Dienstag und Donnerstag: 10:00 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:00 Uhr
WH Zwickau
Frau Immenroth
Äußere Schneeberger Straße 35, 2. OG, Zimmer 11
08056 Zwickau
Tel.: 0375 2710-519
E-Mail: beitrag-zwickau@swcz.de
Persönliche Sprechzeit:
Dienstag und Donnerstag: 10:00 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:00 Uhr