Die Zuständigkeit für die BAföG-Förderung einer Ausbildung im Ausland liegt – anders als im Bereich der Inlandsförderung – ausschließlich bei dem für das jeweilige Land zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, unabhängig davon, aus welchem Bundesland du kommst oder an welcher Ausbildungsstätte du deine Ausbildung bisher durchgeführt hast.
Für eine Ausbildung im Ausland kann Förderung beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen geleistet werden. Es müssen aber sämtliche Bedingungen für die Förderung, die bereits im Inland gelten, erfüllt sein. Es kommen sogar noch einige zusätzliche Voraussetzungen hinzu. Gefördert werden können im Wesentlichen:
Die detaillierten Förderungsbedingungen kannst du den folgenden Merkblättern, die wir dir als Erstinformationen zur Ausbildungsförderung für eine Auslandsausbildung zusammengestellt haben:
Merkblatt Förderung von Studierenden außerhalb der Europäischen Union
Merkblatt Förderung von Studierenden innerhalb der europäischen Union
Merkblatt Förderung von Schülern im Ausland
Merkblatt Förderung von Praktikanten im Ausland
Einige zusätzliche Formulare, die du für deinen Antrag benötigst, stellen wir dir in unserem Download-Bereich zur Verfügung. Beachte aber bitte, dass je nach Ausbildungsvorhaben nur bestimmte Formulare einzureichen sind. Es ist in keinem Fall erforderlich, alle Formulare ausfüllen zu lassen.
Weitergehende Fragen beantwortet dir gern dein Bearbeiter bzw. deine Bearbeiterin.